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Förderungen

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Die Zukunft der Mobilität ist das Fahren mit Strom. Jedoch gibt es noch nicht genügend Möglichkeiten, die Batterien der Fahrzeuge flächendeckend zu laden. Mit unseren Ladesystemen für verschiedenste Fahrzeuge kann dies geändert werden.

100 Millionen Euro für energieautarke Bauernhöfe

Am 15.02.2023 startet das neue Förderprogramm für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Die Umstellung des Energiesystems auf erneuerbare Ressourcen und mehr Energieeffizienz ist ein Ziel der österreichischen Bundesregierung. Das neue Programm ist eine zusätzliche Förderungsmöglichkeit für Landwirtinnen und Landwirte, die es ermöglichen soll, mehrere Maßnahmen gleichzeitig – und damit auch kleine Maßnahmen – umzusetzen. Das Programm fördert gezielt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, es unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien und den Einsatz nachhaltiger Mobilität sowie die Umsetzung von Energiemanagementmaßnahmen. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden dabei unterstützt, auf nachhaltige Energie umzustellen und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Ab 15. Februar 2023 können Landwirtinnen und Landwirte Maßnahmen im Rahmen des Programmes zur Förderung einreichen. Das Programm ist modular aufgebaut, es werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch integrierte Gesamtlösungen auf Basis von Gesamtenergiekonzepten gefördert.

Konkret unterstützt der Klima- und Energiefonds Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS) in vier Modulen:

Modul A „Einzelmaßnahme“, hier können vorgefertigte Maßnahmenbündel eingereicht werden, die rasch und ohne Energieberatung umgesetzt werden können. Es gibt drei vordefinierte Bündel („Photovoltaik mit Stromspeicher und Notstromfunktion“, „Nachrüstung Speicher und Notstromfunktion bei vorhandener Photovoltaikanlage“ und „LED-Systeme im Innen- und Außenbereich mit Installation von Lichtsteuerungssystemen“).

Modul B „Gesamtenergiekonzept“ beinhaltet die Förderung der Erstellung eines betrieblichen Gesamtenergiekonzepts. Ziel dieses Moduls ist es, den Eigenversorgungsgrad sowie die Resilienz des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs zu erhöhen. Das Gesamtenergiekonzept muss von befugten Energieberaterinnen und Energieberatern erstellt werden, eine Energieberatung ist ebenfalls Voraussetzung.

Modul C „Kombinierte Investitionsmaßnahmen“: Im Rahmen von Modul C können verschiedene klima- und energierelevante Maßnahmenbündel – in einem Förderungsantrag kombiniert – gefördert werden. Auch hier ist eine Energieberatung erforderlich. Kombiniert werden können Maßnahmen aus den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien & Energiespeicherung, E-Mobilität und Energiemanagement. Ein Gesamtenergiekonzept sowie eine Energieberatung sind erforderlich.

Modul D „Notstrom“; z.B. Sofortmaßnahmen, um am Zählerkasten notwendige Vorkehrungen zu treffen. Dieses Modul kann unabhängig von allen anderen Modulen zur Förderung eingereicht werden.

Die Ausschreibung „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe“ ist von 15.02.2023 bis 28.11.2025 (12:00 Uhr) geöffnet. Mit Ausnahme von Modul D muss die Antragstellung für alle Module vor der Umsetzung der Maßnahme eingebracht werden. Die Förderhöhe ist auf 250.000 Euro pro Betrieb begrenzt.

Link zur Abwicklungsstelle KPC

 

Förderungen für Ladestationen und E-Fahrzeuge

Um den Verkehr effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten, hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in Zusammenarbeit mit Automobilimporteuren, Zweiradimporteuren und dem österreichischen Sportfachhandel die E-Mobilität-Offensive als wichtigen Beitrag für klimafreundliche Mobilität in Österreich gestartet.

Hier geben wir dir einen kurzen Überblick über einige Fördermöglichkeiten. Dies dient nur als zusätzliche Information.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen kann keine Gewähr übernommen werden.

Kontaktiere bitte immer auch die verantwortliche Förderstelle(n)!

Ladeinfrastruktur inkl. mobile intelligente Ladekabel (mobile Ladestation)

Österreich (Bund)

Um den eingeschlagenen Kurs Richtung Dekarbonisierung des heimischen Verkehrssystems weiterzuführen, stellt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) für das Jahr 2023 95 Millionen Euro für die Förderung der Elektromobilität zur Verfügung.

Die Förderung für E-Ladeinfrastruktur (Privatpersonen) beträgt:

  • 600 Euro für ein kommunikationsfähiges intelligentes Ladekabel oder
  • 600 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox (Heimladestation) in  einem Ein-/Zweifamilienhaus oder
  • 900 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage
  • 1.800 Euro für eine kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt und ist mit 50 % der Anschaffungskosten begrenzt. Bei geringen Investitionskosten ist daher eine Reduzierung der unten angeführten Pauschalbeträge möglich.

Kommunikationsfähige Wallboxen und kommunikationsfähige intelligente Ladekabel können auch separat (unabhängig vom Fahrzeugkauf) zur Förderung beantragt werden. Alle Wallboxen und intelligente Ladekabel müssen über einen der Kommunikationsstandards OCPP oder Modbus verfügen.

Alle Wallboxen müssen von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert und bei ≥ 3,6 kVA beim Netzbetreiber gemeldet werden. Es wird empfohlen, beim Kauf bzw. der Installation der Ladeinfrastruktur ab einer Leistung von 3,68 kVA darauf zu achten, dass diese dafür vorbereitet ist, über eine Schnittstelle leistungsreduzierende Maßnahmen durchführen zu können. Nehmen Sie dazu Kontakt einem konzessionierten Elektrofachbetrieb auf.

Förderung E-Ladestellen – Standsäulen bzw. Wallbox in Österreich

 

 

E-Mobilitätsförderungen für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine

Gefördert werden können E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktureinrichtungen. Der Antrag dafür wird nach Umsetzung der Maßnahme gestellt. Darüber hinaus können E-Sonderfahrzeuge, E-Leichtfahrzeuge, E-Zweiräder und Ladeinfrastruktur gefördert werden. Der Antrag dafür wird vor Umsetzung der Maßnahme gestellt.

 

Die KPC gilt als die Spezialistin für Förderungen von Klima- und Umweltschutzprojekten. Vertrauen Sie einem Partner, der Sie in Bereichen wie erneuerbare Energien, Mobilitätsmanagement, Wasserwirtschaft, Kreislaufwirtschaft etc. professionell begleitet.

Kontakt zur Förderstelle:

Serviceteam E-Mobilität für Privatpersonen
T: +43 (0)1/31 6 31-733
e-mobilitaet@kommunalkredit.atwww.umweltfoerderung.at

Serviceteam E-Mobilität für Betriebe & Gemeinden
T: +43 (0)1/31 6 31-747
e-mobilitaet@kommunalkredit.at
www.umweltfoerderung.at

Blackout-Förderung des Landes Kärnten!

 

Ziel des Förderungsprogramms ist es, in jeder Kärntner Gemeinde mindestens einen Standort (Leuchtturm) als zentrale Anlaufstelle für den Katastrophenfall einzurichten, der mit einer mobilen Notstromversorgung ausgestattet ist. Die Anschaffung der für diesen Standort abgestimmten mobilen Notstromversorgung inklusive der zentralen Einspeisestelle muss gewährleisten, dass die Gemeinde für den Katastrophenfall bestmöglich vorbereitet ist. „Dies bietet den Bürgern nicht nur einen digitalen Zufluchtsort, sondern auch eine zentrale, für jeden Mitbürger erreichbare Versorgungsstelle, wo im Falle eines Blackouts der Zugang zu Kommunikation sowie anderen überlebenswichtigen Dingen gewährleistet ist“
Die Förderrichtlinie umfasst folgende Kriterien: Gefördert wird die Anschaffung eines mobilen Notstromaggregates, inklusive normgerechter Installation der zentralen Einspeisestelle. Förderungswerber können ausschließlich Kärntner Gemeinden inklusive Statuar- und Bezirksstädten sein. Die Standorte müssen öffentliche Gebäude sein, die eine gewisse Mindestanforderung an benötigter Infrastruktur aufweisen, etwa Heizungsmöglichkeit, Beleuchtung mit Notbeleuchtung, Kochgelegenheit mit Bevorratungsmöglichkeit, sanitäre Anlagen, Telefon-Internetanschluss und Wasseranschluss. Aufgrund der exponierten finanziellen Situation aller Kärntner Gemeinden ist die Förderhöhe von maximal 75 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 Euro pro Standort als verlorener Investitionszuschuss definiert. Statuarstädte können bis zu vier Standorte, Bezirksstädte bis zu zwei Standorte und Gemeinden einen Standort beantragen. Das Gesamtfördervolumen dieser Richtlinie beläuft sich auf insgesamt zwei Millionen Euro.

Richtlinien zur Förderung einer Notstromversorgung

Notstromförderaktion verlängert

 

Aufgrund hoher Nachfrage läuft die Förderung bis März 2023 weiter. Weitere 500.000 Euro stehen aus dem Agrarreferat zur Verfügung.

Bereits wenige Stunden ohne Strom können gerade für landwirtschaftliche Betriebe verheerende Folgen haben – sei es in der Lebensmittelverarbeitung oder in der Nutztierhaltung, wenn Belüftungen oder die Wasserversorgung ausfallen und dadurch Tiere sterben können. Damit sich Landwirte für den Ernstfall rüsten und auch in Krisenzeiten die regionale Lebensmittelversorgung aufrechterhalten können, startete Landesrat Martin Gruber im Vorjahr eine Förderinitiative von Elektroumbauten für Notstromaggregate auf Bauernhöfen. „Mit Hilfe dieser Förderung konnten sich rund 12 % der Kärntner Betriebe auf einen längerfristigen Stromausfall vorbereiten“, betont der Agrarreferent.

Binnen kürzester Zeit waren die ersten 100.000 Euro aufgebraucht, nach mehrfacher Aufstockung der Mittel wurden am Ende der Aktion schließlich mehr als 850.000 Euro an über 1200 Bauernhöfe ausbezahlt. Ziel sei es jedoch, noch mehr Kärntner Bauernhöfe für einen langfristigen Stromausfall zu wappnen, so Gruber. Daher wurde in der letzten Regierungssitzung die Verlängerung der Aktion bis März 2023 beschlossen. „Es steht nun nochmals eine halbe Million Euro aus dem Agrarreferat zur Verfügung“, sagt der Landesrat. Insgesamt werden damit über 1,3 Mio. Euro in die Notstromversorgung auf Bauernhöfen investiert.

Abgewickelt wird die Förderung als Direktzuschuss an die landwirtschaftlichen Betriebe in der Höhe von 700 Euro. Unterstützt wird nicht der Ankauf von Notstromaggregaten, sondern die Umrüstung und technische Adaptierung der Elektroinstallation zur Einbindung der Notstromversorgung in das Hausleitungsnetz. Die Umbauten sind daher nur förderwürdig, wenn sie von befugten Elektrounternehmen vorgenommen werden.

Land Oberösterreich – Ankauf eines Notstromaggregates für bäuerliche Betriebe

 

Gefördert wird der Ankauf eines Notstromaggregates mit einer Mindestleistung von 25 kVA (Kilovoltampere) für bäuerliche Betriebe. Der Zuschuss wird in Form einer agrarischen De-minimis Beihilfe ausbezahlt.

Wer wird gefördert?

Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe mit einem Betriebsstandort in Oberösterreich.

Was wird gefördert?

Mit der Gewährung eines Zuschusses aus Landesmitteln für den Ankauf von Notstromaggregaten durch landwirtschaftliche Betriebe in Oberösterreich sollen Schäden bei Stromausfällen in der Produktion vermieden sowie das Tierwohl und die Biosicherheit sichergestellt werden.

Wie wird gefördert?

  • Der Zuschuss beträgt 20 % der Nettokosten, maximal 1.500,00 Euro.
  • Beträge unter 300,00 Euro werden nicht ausbezahlt.
  • Eine Doppelförderung mit Fördermaßnahmen aus dem Programm der ländlichen Entwicklung ist ausgeschlossen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Art und der Umfang der landwirtschaftlichen Produktionen bzw. des Ausmaßes der Tierhaltung auf den landwirtschaftlichen Betrieben der Förderungsempfänger müssen den Ankauf eines Notstromaggregates rechtfertigen.
  • Es wird nur der Ankauf von neuen Notstromaggregaten mit einer Mindestleistung von 25 kVA (Kilovoltampere) gefördert.
  • Es werden Notstromaggregate gefördert, die zwischen dem 01.10.2022 und 31.12.2023 angekauft und bezahlt wurden.

Abwicklung / Antragstellung

  • Die Abwicklung dieser Förderung erfolgt durch das Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft.
  • Die Fördermaßnahme gilt von 1. Oktober 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2023.
  • Später eingelangte Anträge oder Rechnungen bzw. Zahlungsanträge mit einem späteren Datum, können nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Gemeinsam mit dem Antrag sind als Verwendungsnachweis die Rechnung (mit Angabe der Leistung) und der Zahlungsnachweis (Kopie) vorzulegen.
  • Der Zuschuss wird in Form einer agrarischen De-minimis Beihilfe ausbezahlt. Daher sind bei der Antragstellung die innerhalb der letzten 3 Jahre bewilligten oder erhaltenen De-minimis Beihilfen anzugeben.
  • Zum Onlineantrag gelangen Sie über den untenstehenden Button. Bei Bedarf kann ein PDF-Formular bzw. ein Förderantrag in Papierform bei der Abteilung Land- und Forstwirtschaft angefordert werden (siehe Kontaktraster am Ende der Seite). 

Weiterführender Link